Umweltgutachten nach EEG

In Form und konform

Als Betreiber einer Biogasanlage müssen Sie jährlich spätestens bis zum 28. Februar ein Umweltgutachten bei Ihrem Netzbetreiber einreichen. Dieses Gutachten bescheinigt Ihnen die Konformitätsprüfung zum Erhalt der Einspeisevergütung und Boni (z. B. NaWaRo-, Gülle-, KWK-Bonus). Wenn Sie Ihre Anlage bedarfsorientiert betreiben und die Flexibilitätsprämie erhalten möchten, sind Sie ebenfalls verpflichtet, eine Konformitätsprüfung zur technischen Eignung für eine flexible Fahrweise nachzuweisen. Der erforderliche Begutachtungsumfang der jeweiligen Konformitätsprüfungen resultiert aus den rechtlichen Regelungen des EEG unter Berücksichtigung der für die begutachtete Anlage relevanten Übergangsbestimmungen. Als Umweltgutachter mit einer Zulassung nach dem Umweltauditgesetz für den Bereich „Elektrizitätserzeugung aus Erneuerbaren Energien“ können wir Ihnen alle relevanten Gutachten erstellen.